Rechtsanwältin
Dr. Astrid von Schoenebeck

Erbrecht 

Ich berate Sie gerne bei Ihrer Nachlassplanung und der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, auch in besonderen Konstellationen wie der Vorsorge für ein behindertes Kind durch ein Behindertentestament oder z. B. in Patchworkfamilien.


Im Erbfall unterstütze ich Sie in der Erbauseinandersetzung bei der Verteilung des Nachlasses, dem Ausgleich unter den Erben, gerne auch bei der Testamentsvollstreckung, Abwicklung von Erbfällen, Erbscheinverfahren und umgekehrt ggf. der Erklärung der Erbausschlagung, und bei der Anfechtung von letztwilligen Verfügungen.


Gerne unterstütze ich Sie außerdem als Pflichtteilsberechtigten bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder umgekehrt den Erben bei der Erfüllung der Pflichtteilsansprüche.
Außerdem berate ich zu Nutzen und Risiken lebzeitiger Verfügungen, bei der Erstellung von Schenkungsverträgen, sowie hinsichtlich der Einräumung eines Nießbrauchsrechts oder lebenslangen Wohnrechts.



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